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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 123Boerse GmbH (Stand 01.08.2011)

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Vertragsgegenstand ist eine Kommissionsvereinbarung zwischen der 123Boerse GmbH, im Folgenden kurz 123Boerse (Servicegeber) genannt, und dem Kunden (Servicenehmer). Sie erlaubt 123Boerse, Warenbestände des Kunden in Kommission entgegenzunehmen und auf den vereinbarten internationalen Online-Marktplätzen sowie anderen internetbasierten Plattformen zum Verkauf anzubieten.

1.2 123Boerse ist dabei nicht als Eigentümer der Ware zu sehen, sondern bietet die Ware des Kunden auf den entsprechenden Verkaufsplattformen an. Dabei agiert 123Boerse als Dienstleister mit der Aufgabe, die Waren in eigenem Namen zu platzieren, den Verkaufsprozess bis zur Bezahlung des Käufers zu begleiten und je nach Vereinbarung mit dem Kunden das Versenden der Ware zu veranlassen bzw. zu organisieren.

1.3 Nach erfolgreichem Verkauf der Ware werden die Güter zum Käufer gesendet. Der Versand der Ware wird dabei je nach Vereinbarung zwischen den Parteien von 123Boerse organisiert oder direkt vom Kunden an den Käufer versendet.

2. Verkaufsrechte & Eigentumsverhältnisse

 

2.1 123Boerse hat das Recht, die vom Kunden in Kommission eingelieferte Ware nach Absprache mit dem Kunden sowohl per Versteigerung auf allen internationalen eBay Plattformen (oder anderen internetbasierten Versteigerungsplattformen) dem höchsten Bieter zu verkaufen, als auch zum Festpreis auf Amazon, eBay, Neckermann, Yatego oder anderen internetbasierten Verkaufsplattformen zum Verkauf anzubieten.

2.2 Der Kunde bleibt bis zur Übereignung der Ware an den Käufer Eigentümer und sichert zu, dem Käufer das Eigentum dieser Ware frei von Rechten Dritter verschaffen zu können. 123Boerse verkauft diese Ware ausschließlich in eigenem Namen und auf Basis der Erstellung einer Gutschrift für den Kunden.

2.3 Jede Ware, die dieser Vereinbarung unterliegt, hat sich spätestens zum Beginn des Verkaufsprozesses im Warenlager des Kunden bzw. im Warenlager des beauftragten Logistikdienstleisters zu befinden.

2.4 Artikel, die sich in laufenden Auktionen befinden, unterliegen einer erweiterten Vereinbarung. Sie können vom Kunden bis zum Ende der Auktion, beziehungsweise bei einem Festpreisangebot durch die Annahme des Verkaufsangebotes des Käufers, nicht vom Kunden wieder in Besitz genommen werden. Sollten die Artikel während dieser Zeit verkauft werden, so hat der Kunde auch hier dem Käufer das uneingeschränkte Eigentumsrecht zu verschaffen.

2.5 Artikel, die sich nicht in einer Auktion befinden, können vom Kunden jederzeit nach Terminvereinbarung auf eigene Kosten und Gefahr aus dem Warenlager des beauftragten Logistikdienstleisters abgeholt werden. Ware, die innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens nicht verkauft wird, muss spätestens 10 Tage nach schriftlicher Ankündigung vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr aus dem Warenlager des beauftragten Logistikdienstleisters abgeholt werden.

Im Falle der Nichtabholung ist 123Boerse berechtigt, die Ware nach freier Wahl wieder zum Verkauf anzubieten, einer gemeinnützigen Organisation zu spenden, oder zu entsorgen.

2.6 Dem Kunden ist es aufgrund der geltenden Regelungen für einen Verkauf auf der Internetplattform eBay ausnahmslos untersagt, auf seine in Kommission gegebene Ware Gebote abzugeben.

3. Beschreibung & Anzahl der Produkte

 

3.1 Der Kunde und 123Boerse erklären, dass alle Artikel, die für den Verkauf durch 123Boerse bestimmt sind, unter diese Vereinbarung fallen.

3.2 Der Kunde bestätigt, dass Anzahl und Beschreibung der Ware nach bestem Wissen des Kunden korrekt und wahrheitsgemäß sind und dass dem Kunden weder offene noch versteckte Mängel der Ware bekannt sind.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu, Artikelbilddaten, Artikelbeschreibungen sowie alle benötigten Artikelinformationen gegenüber 123Boerse in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

3.4 Artikel können jederzeit nach schriftlicher Bestätigung des Kunden Teil dieser Vereinbarung werden. Hierzu genügt das Übermitteln einer Aufstellung der Ware per E-Mail oder schriftlich per Post. 123Boerse hat die Annahme dieser Artikel schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen, der Kunde hat die Einlieferung der Ware in das Kommissionsverhältnis sicherzustellen.

4. Vereinbarung der Preisstrategie

 

4.1 Die Preisstrategie jedes Artikels wird gemeinsam festgelegt bzw. vom Kunden vorgegeben. Demnach werden die Artikel entweder zum Festpreis, im Auktionsformat oder in Kombination auf den vereinbarten Online-Marktplätzen und anderen internetbasierten Verkaufsplattformen angeboten.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Artikel zum Festpreis, oder bei Auktionen mit einem Startpreis von € 1,99, angeboten. Bei Auktionen auf der Online-Plattform eBay werden die Artikel für einen Zeitraum von 1, 3, 7 oder 10 Tagen eingestellt und können während dieser Zeit nicht widerrufen werden.

4.3 Bei großen Mengen gleichartiger Artikel behält sich 123Boerse das Recht vor, diese zu verkaufsfähigen Mengen zusammenzustellen oder zu bündeln.

5. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsabläufe und Ausweis der Mehrwertsteuer

 

5.1 Der Kunde und 123Boerse vereinbaren, dass 123Boerse die erzielten Verkaufserlöse abzüglich der Plattform-Gebühren und Retouren monatlich an den Kunden entrichtet. Die vereinbarten und in Appendix A festgelegten Gebühren und Monatspauschalen werden dem Kunden durch 123Boerse monatlich in Rechnung gestellt bzw. abgezogen, jeweils zu Beginn des Kalendermonats.

5.2 Die Gebühren und Monatspauschalen von 123Boerse berechnen sich wie im Servicevertrag unter Appendix A dargestellt, welcher zwischen 123Boerse und dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit unterzeichnet wurde.

5.3 Beide Parteien vereinbaren die komplette Transparenz aller Verkaufsvorgänge im Rahmen dieser Vereinbarung. 123Boerse wird dem Kunden eine detaillierte Abrechnung aller verkauften Artikel, die dieser Vereinbarung unterliegen, per Email zur Verfügung stellen. Insbesondere werden dabei der komplette Verkaufserlös, der Endanteil des Kunden sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer dargestellt.

5.4 Die Abrechnung aller Vorgänge erfolgt monatlich.

5.5 123Boerse erstellt eine monatliche Gutschrift für den Kunden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über die vereinnahmten Verkaufserlöse abzüglich der für die jeweils gem. Servicevertrag vereinbarten Vergütungen und der im Verkaufsbericht dargestellten Retouren. Da bei allen Verkäufen an den Endkunden die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist, ist demnach der vereinbarte Kundenanteil am Verkaufserlös der Bruttobetrag der Gutschrift. Aus diesem ist die gesetzliche Mehrwertsteuer entsprechend heraus gerechnet und ausgewiesen.

5.6 123Boerse wird dem Kunden umgehend nach Übermittlung der Gutschrift den fälligen Betrag auf das vom Kunden angegebene Konto überweisen, spätestens bis zum Zehnten des Kalendermonats.

6. Kündigung

 

6.1 Der vorliegende Kommissionsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten per Monatsende gekündigt werden.

6.2 Die Kosten für den Rückversand sind von der kündigenden Partei zu tragen. Darüber hinaus stehen keiner Partei aus der Kündigung etwaige Ansprüche zu.

7. Haftung für unter Kommission eingelieferte Produkte

 

Im Falle von Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung der unter dieser Kommissionsvereinbarung eingelieferten Ware erhält der Kunde den entsprechenden Anteil an jeglicher Versicherungssumme, die 123Boerse von der Versicherung  des beauftragten Logistikdienstleisters für den oder die betroffenen Artikel erhält. 123Boerse bestätigt ausdrücklich, dass der beauftragte Logistikdienstleister entsprechende Versicherungen für Schäden durch Diebstahl, Feuer und Wasser für sein Warenlager abgeschlossen hat. 123Boerse übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Waren des Kunden, die bei einem externen Logistikdienstleister eingelagert sind. Ebenso übernimmt 123Boerse keine Verantwortung oder Haftung für erbrachte Serviceleistungen von externen Logistikdienstleistern.

8. Wahrung der Anonymität

 

123Boerse verkauft die Produkte im eigenen Namen. Der Name des Kunden wird von 123Boerse nicht im Zusammenhang mit der eingelieferten Ware genannt, sofern nicht ausdrücklich gewünscht und genehmigt.

9. Garantien und Freistellungserklärungen des Kunden

 

9.1 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, die im Rahmen seines Geschäftsbetriebes anzuwenden sind, einhält. Insbesondere sind dies sämtliche Vorschriften und gesetzliche Regelungen des Wettbewerbsgesetzes, des Datenschutzes, sowie sämtliche Rechte und Pflichten, die durch den Verkauf der eingelieferten Ware entstehen, insbesondere Markenrechte, Patentrechte, Urheberrechte oder Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums.

9.2 Der Kunde garantiert 123Boerse, keine Produkte einzubringen, deren Vertrieb und Einfuhr in Österreich und anderen Ländern gesetzlich verboten ist oder deren Vertrieb nur durch Sondergenehmigungen erlaubt ist.

9.3 Der Kunde stellt 123Boerse von allen begründeten Ansprüchen Dritter, insbesondere von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die auf der Mangelhaftigkeit des Produktes beruhen. Ebenso stellt der Kunde 123Boerse von allen sonstigen begründeten Ansprüchen des Käufers oder sonstiger Dritter frei, insbesondere hinsichtlich urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher sowie markenschutzrechtlicher Verstöße. 123Boerse hat im Falle des Vorliegens von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen das Recht, den Namen des Kunden an den Käufer weiterzuleiten, damit dieser seine Ansprüche direkt gegenüber dem Kunden geltend machen kann. Sonstige Ansprüche von 123Boerse gegenüber dem Kunden, insbesondere aufgrund der Mangelhaftigkeit des Produktes oder sonstige Ansprüche, die ihre Ursache in dem Produkt haben, bleiben davon unberührt.

9.4 Sollte, wie unter 9.3 beschrieben, eine Nennung des Kunden gegenüber dem Käufer nicht möglich sein, oder sollte der Käufer des Produktes wünschen, seine Ansprüche direkt mit 123Boerse abzuwickeln, so wird 123Boerse die Ansprüche des Käufers zunächst erfüllen. Im Falle der Nacherfüllung hat der Kunde 123Boerse unverzüglich in die Lage zu versetzen, die Ansprüche des Kunden mit angemessener Ersatzware sicherzustellen. Im Falle von Wandlung oder Minderung wird 123Boerse die entsprechenden Beträge an den Kunden weiterbelasten. Alle zusätzlichen Kosten wie Versand und Bearbeitung gehen dabei zu Lasten des Kunden.

9.5 Der Kunde stellt 123Boerse von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus der Verletzung obiger Klauseln entstehen.

10. Haftung

 

10.1 123Boerse haftet nur für entstandene Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch 123Boerse verursacht wurden.

10.2 Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, die aus diesem Vertrag resultiert, haftet 123Boerse auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zu einem Betrag, der unter Berücksichtigung aller Umstände bei Abschluss diese Vertrages für 123Boerse voraussehbar gewesen wäre.

10.3 Der Höhe nach ist die Haftung von 123Boerse mit der zur Auszahlung gelangenden Versicherungssumme wie insbesondere für Transport oder Lagerung begrenzt.

10.4 123Boerse haftet nicht für Zufall, höhere Gewalt und Handlungen 123Boerse nicht zurechenbarer Dritter.

11. Änderung des Dienstleistungsangebotes

 

123Boerse ist berechtigt, seine angebotenen Dienstleistungen im Ganzen oder in Teilen jederzeit zu verändern. Alle Forderungen bezüglich existierender Verträge bleiben hiervon unberührt.

12. Form aller Erklärungen

 

12.1 Alle Erklärungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

12.2 Die Schriftform wird ebenfalls erfüllt bei allen Erklärungen per Email oder sonstigen elektronischen Medien, sofern Sie über das offizielle Netzwerk oder einer anderen elektronischen Plattform von 123Boerse oder dem Kunden abgegeben wurden.

13. Rechte im Falle der Insolvenz

 

Sämtliche Waren, die im Rahmen dieser Kommissionsvereinbarung vom Kunden eingeliefert werden, sind bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses Eigentum des Kunden. Im Falle der Insolvenz von 123Boerse müssen alle Produkte unverzüglich auf Kosten von 123Boerse an den Kunden zurückgeschickt werden. Sollte 123Boerse nicht in der Lage sein, die Versandkosten zu bezahlen, so sind diese vom Kunden zu tragen und als Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens einzureichen.

14. Gültigkeit

 

14.1 Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung im Ganzen oder in Teilen ungültig werden oder nicht rechtsgültig sein, so bleiben alle anderen Bestandteile hiervon unberührt und der Vertag behält seine Gültigkeit.

14.2 Im Falle eines ungültigen Bestandteiles wird gemeinsam eine neue Vereinbarung bezüglich dieses Bestandteiles geschlossen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck möglichst nahe entspricht.

15. Schlussbestimmungen

 

15.1 Die Vertragsteile vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von 123Boerse für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten.

15.2 Es gilt österr. Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.